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Antrag auf Beurlaubung vom Berufsschulunterricht

Eine Beurlaubung vom Berufsschulunterricht gem. §11 BSO ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss rechtzeitig (mind. 1 Woche) und schriftlich bei der Klassenleitung im Voraus gestellt und bei mehrtägigen Beurlaubungen durch die Schulleitung genehmigt werden.

Zur Beantragung der Beurlaubung kann folgendes Formular verwendet werden:

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