Antrag auf Beurlaubung vom Berufsschulunterricht
Eine Beurlaubung vom Berufsschulunterricht gem. §11 BSO ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag muss rechtzeitig (mind. 1 Woche) und schriftlich bei der Klassenleitung im Voraus gestellt und bei mehrtägigen Beurlaubungen durch die Schulleitung genehmigt werden.
Zur Beantragung der Beurlaubung kann folgendes Formular verwendet werden: