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Unser Konzept der Bildungs-/Erziehungspartnerschaft

Bildung und Erziehung unserer Schüler ist Aufgabe aller Beteiligten und gelingt dann, wenn zwischen den Partnern ein kontinuierlicher, bedarfsgerechter Austausch stattfindet.

Wir wollen unsere Schüler - zusammen mit den Ausbildern und Eltern - dabei begleiten, künftig in Arbeit und Beruf bestmöglich zu bestehen. Am besten können wir ihnen die dafür erforderlichen Kompetenzen mit auf den Weg geben, wenn alle – Schüler, Eltern, Ausbilder und Lehrkräfte – an einem Strang ziehen. Eine zeitgemäße Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist uns darum ein besonderes Anliegen. Dieses Ziel haben wir in unserem Leitbild so formuliert:

Wir fördern die fachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen unserer Schülerinnen und Schüler in enger Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den Eltern. (Schulleitbild, Leitsatz 1)

Unser Konzept der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft beruht auf dem Prinzip der Lernortkooperation und auf unserem Konzept zur Kooperation Eltern - Schule (KESCH-Konzept).

 Lernortkooperation

Die Betriebe und die Berufsschulen wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (vgl. BBiG §2).
Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat sich die BS I die Schwerpunkte Kommunikation und Kooperation mit folgenden Zielen gesetzt:

Kommunikation

Ausbilder und Lehrkräfte informieren einander über alles, was für die berufliche Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist.

Ziel:
Die Zusammenarbeit mit den Ausbildern erfolgt systematisch und koordiniert. Die Initiative für anlassunabhängige Aktivitäten, wie z.B. Ausbilderabende, ergreift die Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind in diese Zusammenarbeit altersadäquat mit einbezogen.

Daraus ergeben sich folgende kurzfristigen bzw. mittelfristigen Teilziele:

  • Die Ausbilder werden von der Schule systematisch über die Sprechzeiten, Sprechtage und über relevante Kontaktmöglichkeiten informiert.
  • Die Schüler sind verpflichtet, die eigenen Leistungen zu dokumentieren und dem Ausbilder bei Bedarf vorzulegen.

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles:
Die Schule ist nicht nur verpflichtet, die beteiligten Personen über den Leistungsstand, insbesondere bei abfallenden Leistungen (Art. 75 BayEUG), des Schülers zu informieren, sondern hat die enge Zusammenarbeit im Leitbild (Leitsatz 1) verankert.

Kooperation

Ausbilder und Lehrkräfte unterstützen gemeinsam und kontinuierlich den Bildungs- und Erziehungserfolg der Schülerinnen und Schüler.

Ziele:
Lehrkräfte und Ausbilder pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Informationsaustausch. Es gibt klare, den Ausbildern bekannte innerschulische Zuständigkeiten für diese Kommunikation.

Daraus ergeben sich folgende kurzfristigen bzw. mittelfristigen Teilziele:

  • Die Ausbilder haben einmal pro Schuljahr die Möglichkeit, sich anlassunabhängig über den Leistungsstand und die Fähigkeiten des Schülers zu informieren.
  • Die Ausbilder kennen die Ansprechpartner und die Kontakte.

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles:
An unserer Schule gibt es immer wieder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Jedem von ihnen wollen wir die notwendige Förderung für die individuelle Entwicklung anbieten. Um die geeignete Unterstützung zu finden, ist die Kooperation mit dem Elternhaus nicht nur hilfreich, sondern unbedingt notwendig.

KESCH-Konzept

In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit (vgl. BayEUG Art. 74).
Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat sich die BS I die Schwerpunkte Kommunikation und Kooperation mit folgenden Zielen gesetzt:

Kommunikation

Eltern und Lehrkräfte informieren einander über alles, was für die berufliche Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist.

Ziel:
Die Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt systematisch und koordiniert unter Federführung der Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind in diese Zusammenarbeit altersadäquat mit einbezogen.

Daraus ergeben sich folgende kurzfristigen bzw. mittelfristigen Teilziele:

  • Eltern und Ausbilder werden von der Schule systematisch über die Sprechzeiten, Sprechtage und über relevante Kontaktmöglichkeiten informiert.
  • Die Schüler sind verpflichtet, die eigenen Leistungen zu dokumentieren und bei Bedarf vorzulegen.

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles:
Die Schule ist nicht nur verpflichtet die beteiligten Personen über den Leistungsstand, insbesondere bei abfallenden Leistungen (Art. 75 BayEUG), des Schülers zu informieren, sondern hat die enge Zusammenarbeit im Leitbild (Leitsatz 1) verankert.

Kooperation

Eltern und Lehrkräfte unterstützen gemeinsam und kontinuierlich den Bildungs- und Erziehungserfolg der Schülerinnen und Schüler.

Ziele:
Lehrkräfte und Eltern pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Informationsaustausch. Es gibt klare, den Eltern bekannte innerschulische Zuständigkeiten für diese Kommunikation. Die Schule ist über die besonderen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und, soweit diese für ihre berufliche Förderung bedeutsam ist, über ihre außerschulische Lebenssituation informiert.

Daraus ergeben sich folgende kurzfristigen bzw. mittelfristigen Teilziele:

  • Eltern und Ausbilder habe einmal pro Schuljahr die Möglichkeit, sich anlassunabhängig über den Leistungsstand und die Fähigkeiten des Schülers zu informieren.
  • Eltern und Ausbilder kennen die Ansprechpartner und die Kontakte.
  • Schüler und Eltern informieren die Schule über dauerhafte Beeinträchtigungen oder andere Beeinträchtigungen, die das Lernen und den Aufenthalt an der Schule beeinflussen.

Begründung für die Verfolgung dieses Zieles:
An unserer Schule gibt es immer wieder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Jedem von ihnen wollen wir die notwendige Förderung für die individuelle Entwicklung anbieten. Um die geeignete Unterstützung zu finden, ist die Kooperation mit dem Elternhaus nicht nur hilfreich, sondern unbedingt notwendig.

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