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Religionslehre / Ethik

Der Evangelische Religionsunterricht hat im Fächerkanon der Schule die Aufgabe, der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler mit der christlichen Tradition in der gegenwärtigen Welt zu dienen. Mit dem Religionsunterricht nimmt die Kirche Bildungsverantwortung in der pluralen Gesellschaft am Ort der Schule wahr. Sie tut dies in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit. Der Religionsunterricht geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet. (Lehrplanauszug)

Katholische Religionslehre ist gemäß Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Art. 136 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ordentliches Lehrfach. Dessen Lehrplan orientiert sich am Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule" (Würzburg 1974), an der Verlautbarung der deutschen Bischöfe „Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen“ (Bonn 2005) und dem „Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht an Berufsschulen“ (Bonn 2002). Darauf aufbauend werden die allgemeinen und inhaltsbezogenen Kompetenzen des Katholischen Religionsunterrichts im Hinblick auf Anforderungen und Besonderheiten der Berufsschulen und Berufsfachschulen konkretisiert, so dass das Lehrfach konstitutiv zur Entwicklung und Entfaltung umfassender Handlungskompetenz in der Berufsbildung beiträgt. (Lehrplanauszug)

Der Ethikunterricht an Berufsschulen und Berufsfachschulen will den Schülern und Schülerinnen eine Orientierungshilfe bei Fragen und Problemen geben, die für sie durch die Berufstätigkeit, die Ablösung aus dem Elternhaus, die Suche nach eigenen Lebenszielen und dem damit verbundenen Zurechtfinden in der Gesellschaft entstehen. Ziel ist es, sie in der spannungsreichen Verflechtung von individuellen, gesellschaftlichen und beruflichen Herausforderungen zu werteinsichtigem Urteilen und Handeln zu befähigen sowie zu moralischer Mündigkeit zu führen. Sie sollen die im Individualbereich, in der Gesellschaft und im Berufsleben geltenden Werte und Normen kennen lernen und die Bereitschaft entwickeln, sich an Grundsätzen zu orientieren, die sie vor ihrem Gewissen verantworten können. Die persönliche Entfaltung soll im Bewusstsein sozialer und beruflicher Bindungen auf der Grundlage von Wertmaßstäben gefördert werden, die einer pluralistischen Gesellschaftsordnung entsprechen. Der Ethikunterricht geht angesichts vielfältiger Ziel- und Wertvorstellungen in der Gesellschaft von unterschiedlichen Einstellungen der Schüler und Schülerinnen zu moralischen Situationen aus, die im unterrichtlichen Dialog reflektiert werden. (Lehrplanauszug)